Gesetze / Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch
SGB XIV§ 124 Aufgaben der Bundesstelle für Soziale Entschädigung
Stand: 01.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%2014/124#abs-1 (1) Die Bundesstelle für Soziale Entschädigung nimmt Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Sozialen Entschädigung nach Maßgabe der folgenden Absätze wahr.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%2014/124#abs-2 (2) Die Bundesstelle für Soziale Entschädigung ist zuständig für die
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%2014/124#abs-3 (3) Die Bundesstelle für Soziale Entschädigung unterstützt die Länder zur Wahrung der bundeseinheitlichen Gesetzesanwendung bei der Aus- und Fortbildung im Bereich der Sozialen Entschädigung.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%2014/124#abs-4 (4) Die Bundesstelle für Soziale Entschädigung unterstützt als Kompetenzzentrum für Soziale Entschädigung das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei Aufgaben der Qualitätssicherung und bei der bundeseinheitlichen Durchführung der Sozialen Entschädigung insbesondere durch
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%2014/124#abs-5 (5) Die Bundesstelle für Soziale Entschädigung erledigt weitere Aufgaben, die mit den Aufgaben des Bundes im Bereich der Sozialen Entschädigung zusammenhängen und mit deren Durchführung sie vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales beauftragt wird.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%2014/124#abs-6 (6) Die Wahrnehmung der Aufgaben nach Absatz 4 Nummer 1 und 2 und nach Absatz 5 kann die Bundesstelle für Soziale Entschädigung ganz oder teilweise auf Dritte übertragen oder sich bei der Wahrnehmung der Aufgaben nach Absatz 4 durch Dritte unterstützen lassen.